Hier entsteht in Kürze unsere neue Internetpräsens. Die SWE Handelsgesellschaft mbH & Co. KG war früher auch bekannt unter den Namen: "Schulte-Motoren" oder "Motoren-Schulte"
Zwischenzeitlich können Sie uns wie folgt erreichen:
Tel. +49 (0)2552 - 3833 | Fax +49 (0)2552 - 63 88 37 | Email mail[at]swe-handel.de
Verkaufs- und Lieferbedingungen der SWE Handelsgesellschaft
mbH & Co. KG, Dumter Str. 38, 48565 Steinfurt
1. Lieferfristen
1.1. Vereinbarte Fisten werden grundsätzlich eingehalten.
1.2. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt außerhalb unseres Risikobereiches liegende Umstände oder höhere Gewalt gehindert werden, z.B. durch Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und /oder behördliche Verfügungen, so verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang, ohne dass dem Abnehmer über den Lieferanspruch hinaus irgendwelche Rechte erwachsen.
1.3. Wird durch diese Umstände die Lieferung der Leistung unmöglich, so werden wir von unseren Verpflichtungen frei.
1.4. Der Abnehmer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn wir nach einmonatiger Verspätung oder in einer weiteren angemessenen Nachfrist nicht liefern, außerdem in den Fällen 1.3.
1.5. Bei verspäteter oder unterbliebener Lieferung hat der Abnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Lieferung, Gefahr, Beanstandung
2.1. Der Transport und dessen Risiken gehen in jedem Falle auf Gefahr des Empfängers.
2.2. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist.
2.3. Bei Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen geht die Gefahr mit der Verladung auf den Abnehmer über. Versicherungen jeder Art werden nur nach Auftrag des Abnehmers und für dessen Rechnung abgeschlossen.
2.4. Beanstandungen wegen unvollständiger unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware unmittelbar und schriftlich anzuzeigen.
2.5. Der Abnehmer ist auch verpflichtet Ersatzlieferung mit gleichem Verwendungszweck anzunehmen.
3. Angebote
3.1. Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf und Preisänderungen behalten wir uns vor.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Unsere Preise sind Nettopreise und gelten ab Steinfurt, frei verladen, jedoch ohne Verpackung. Zu den Preisen hinzu kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
4.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt, ohne Abzug zahlbar.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware auf Verlangen zurückzugeben. Zusätzlich werden Verzugszinsen erhoben, die 2 % höher als die jeweiligen Bankzinsen für Geschäftskredite sind.
4.4. Ist der Abnehmer Kaufmann, so sind Aufrechnung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur zulässig, wenn ihm eine rechtskräftig titulierte Forderung gegen uns zusteht, ist der Abnehmer nicht Kaufmann, so gelten die gesetzlichen Regelung.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1. Für alle gebrauchten und überholten Elektromotoren, Pumpen, Generatoren, Transformatoren und Elektrowerkzeuge übernehmen wir eine Garantie gemäß der allgemeinen Bedingungen der Elektroindustrie für die dauer von 3 Monaten. Die Garantiezeitbeginnt vom Tage der Lieferung an. Bei eintretenden Garantiefällen haften wir bis zur Höhe des Verkaufspreises. Sollte die Gewährleistung infolge von Neuwicklung oder anderen Aufwendungen den Lieferwert übersteigen, so behalten wir uns das Recht vor, die Ware zurückzunehmen und den Verkaufspreis unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten für Abnutzung und Verschleiß zurückzuzahlen.
5.2. Bei fabrikneuen Maschinen und Geräten gilt die übliche Werksgarantie.
5.3. Beanstandungen eines Teils der Lieferung entbinden grundsätzlich nicht von der Verpflichtung, den anderen Teil abzunehmen.
5.4. Für die Verjährung der Ansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
6.2. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräusserung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Mit der Annahme unserer Ware tritt der Abnehmer bis zur völligen Bezahlung unserer Forderung die ihm aus der Weiterveräusserung der in anderem Eigentum oder Miteigentum stehender Ware gegen seine Abnehmer erwachsenen Forderung mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei in unserem Miteigentum stehender Ware jedoch nur bis zur Höhe des [Fakturawertes] unserer Ware.
Dem Käufer ist die Einbeziehung der uns abgetretenen Forderung so lange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen und gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Abnehmer uns die zur Einbeziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen.
7. Vertragsverletzungen
7.1. Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche jegliche weitere Lieferung an den Abnehmer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
8. Datenschutzklausel
8.1. Wir sind berechtigt, bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang dieser erhaltenen Daten über den Abnehmer, gleich ob diese vom Abnehmer selbst oder von dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Steinfurt.
Ansonsten legen wir unseren Auftragsabwicklungen die Allgemeinen Lieferbedingungen
für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie zugrunde.